GERICHT ERLAUBT BRAUNEN PARTEITAG!
Die vom Verfassungsschutz beobachtete Partei „Pro NRW“ (ein „trojanisches Pferd des Rechtsextremismus“ heißt es in dem Bericht) will am Sonntag, 14. Juni, im Horster Schloss seinen Landesparteitag ausrichten. Die Stadt hat das verweigert. Doch das Verwaaltungsgericht hat anders entschieden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Stadt Gelsenkirchen am Donnerstag per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, der rechtspopulistischen Partei „Pro NRW“ die Glashalle von Schloss Horst für deren Landesparteitag am 14. Juni 2009 zu überlassen.
Pro NRW sei, so heißt es im Urteil, sei eine nicht verbotene Partei und daher müsse die Stadt im Schloss eine "geschlossene Parteiveranstaltung" zwischen 10 und 20 Uhr gestatten.
Die Stadt wird gegen das Urteil Beschwerde einlegen.
Die Vorbereitungen der Polizei laufen angesichts der angekündigten Gegendemonstrationen auf Hochtouren. Für ihre Arbeit ist es erschwerend, dass an diesem Sonntag in Horst zahlreiche Feste veranstaltet werden.
Die Polizei aber rüstet sich schon mal für den Fall der Fälle. „Wir erwarten keine Gewalt“, heißt es. Gelsenkirchener Demonstranten seien als friedfertig bekannt.
Bisher haben die Falken und „AUF“ Demonstrationen angekündigt. Diese Demonstrationen und die polizeilichen Maßnahmen könnten sich aber auch auf die vielen schönen Feiern auswirken, die an diesem 14. Juni in Horst stattfinden: Verkaufsoffener Sonntag der Werbegemeinschaft, Sommerfest der Karnevalsjugend, Aktionen des PuK, Livemusik vor Café Klatsch, Pfarrfest St. Hippolytus und Golfturnier an der Rennbahn.
Entgegen der bisherigen Ankündigungen wird der Josef-Büscher-Platz an diesem Tag dann nicht zum Parken freigegeben werden.