Verkehrsvorschriften bleiben oft unbeachtet
Nach Umbau der Markenstraße zwischen Schloßstraße und Devensstraße wurde der neu gestaltete Bereich als „Tempo 10-Zone“ und als „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ ausgewiesen. Das Parken ist nur mit Parkscheibe und nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Geschäftlicher Lieferverkehr darf außerhalb der Parkflächen durchgeführt werden. Der fließende Verkehr darf hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Die entsprechenden Zeichen sind auf der Schloßstraße und der Industriestraße und hier bereits zu Beginn des neu gestalteten Bereiches angebracht.
Die Polizei und der Verkehrsüberwachungsdienstes haben beobachtet, dass die Regelungen bisher nicht ausreichend beachtet werden. Um Behinderungen für Verkehrsteilnehmer und unnötige Verwarnungen zu vermeiden, bittet die Verwaltung um Einhaltung der Halt- und Parkvorschriften.