FAMILIENPOST
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Aktueller Monat: Mai 2012


Verkehrswacht Gelsenkirchen informiert:

Sicherheit in Tunnel

Vor kurzer Zeit ist vor der Einfahrt in den Linksabbiegertunnel, von der Kurt-Schumacher-Straße in die Vinckestraße in Gelsenkirchen-Buer, das Zeichen 327 –Tunnel- aufgestellt worden.
Offensichtlich ist den meisten Kraftfahrzeugführern/innen aber nicht bekannt, dass sie bei der Einfahrt das Abblendlicht einschalten müssen.

Die 43. Änderungsverordnung im Straßenverkehrsrecht gibt den Kraftfahrzeugführern/innen beim befahren eines Tunnels (Zeichen 327 StVO) neue Verhaltensnormen vor.
So wird von ihnen verlangt, dass sie
1. beim Einfahren in einen Tunnel das Abblendlicht einzuschalten haben
2. in einem Tunnel nicht wenden dürfen und
3. bei Pannen oder Notfällen nur in einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328 STVO) halten dürfen.

Verstöße gegen diese Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
• Wer in einem Tunnel ohne Abblendlicht fährt, zahlt 10,- €;
liegt eine Gefährdung anderer vor, erhöht sich der Betrag auf 15,- €
und gar bei einer Sachbeschädigung auf 35,-- €.
• Wenden in einem Tunnel wird mit 40,- € geahndet.
• Das unberechtigte Halten in einer Haltebucht kostet 20,- € und das unberechtigte Parken 25,- €.